Etikettenschwindel- Regierung soll sich beim VfGh rechtfertigen
02.04.2020
Die Regierung hebelte bereits am 14.3 mit dem Covid-19 Gesetz, Teile des Epidemiegesetzes
aus. Insbesondere den Teil betreffend der "Schließug von Betriebsstätten".
Die anfängliche Argumentation war die Ankündigung für ein umfassenderes
Maßnahmenpaket. Somit wäre das Epidemiengesetz nicht mehr nötig bzw. überholt.
Nach den getroffenen Maßnahmen wird allerdings klar, dass das Epidemiengesetz weitaus
weitreichenderen Schutz insbesondere für Unternehmer_innen vorgesehen hätte.
Das Epidemiegesetz sieht nämlich unter §32, Abs.4 vor:
"Für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen ist die Entschädigung nach
dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen."
Das bedeutet, dass nicht nur Arbeitnehmer_innen sondern auch Unternehmer_innen gemäß
ihren vorherigen Einkünften hätten entschädigt werden müssen. Statt dessen hat die Türkis-
Grüne Regierung einen Almosen-Fond eingerichtet, der viele Unternehmer_innen aufgrund
diverser Limitierungen im Regen stehen lässt.
Niemand möchte dem Staat mehr auftragen, als dieser im Stande ist zu tragen. Es geht um
einen Zusammenhalt und um Ehrlichkeit. Die Regierung allerdings möchte ihren
Etikettenschwindel als noble Geste vermarkten, wo doch im Grunde die österreichischen
Unternehmer_innen die Last durch enorme Einschnitte schultern müssen.
Wir fordern die Regierung auf, offen mit der österreichischen Bevölkerung zu kommunizieren
und auf einen derartigen Schwindel zu verzichten.
Wir beauftragen nun eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit auf Verfassungswidrigkeit und
melden uns mit dem aktuellen Stand der rechtlichen Überprüfungen.